Coronaschutz in Schulen

Geräte für jeden Klassenraum, die die Luft filtern, damit die Kinder nicht im permanenten Durchzug sitzen und wieder ohne Jacke, Schal, Handschuhen und Mütze dem Unterricht folgen können.
Zum Beispiel , der Viruskiller der Marke AERA Max Professional, oder den Luftreiniger der Firma Dyson

Kinder, Jugend und Familie

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Ergebnis

5. Januar 2021

Vielen Dank für Ihren Vorschlag, der tatsächlich gerade erst bei der Haushaltsbeteiligung Mitplanen diskutiert wurde. Die Stadtverwaltung beabsichtigt derzeit nicht, Luftfilteranlagen einzusetzen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen darauf hin, dass die Tauglichkeit von Luftreinigern für Klassenräume zur Verbesserung der Raumlufthygiene oder Mobile Geräte zur Luftreinigung in Innenräumen keinen Ersatz für konsequente Lüftungsmaßnahmenanalog der Empfehlungen der Robert-Koch-Instituts (RKI) darstellen. Sie bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich. Eine Wirksamkeit der Luftreiniger ist zudem nur durch sorgfältige Planung und Realisation des Aufstellungsortes im Raum und die Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) zu erreichen. Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Auch die Ansaug- und Abblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft sind entscheidend dafür, dass der Luftreiniger wirklich einen wesentlichen Anteil der Raumluft ansaugen kann und nicht etwa zu einer zusätzlichen Verwirbelung und Verteilung der virenbeladenen Luft im Raum beiträgt.

Die im Schulbetrieb kaum vermeidbaren Anwendungsrisiken lassen den Einsatz von Luftreinigern mit Luftfilter H13/H14 in Klassenräumen als nicht geeignet erscheinen. Richtig lüften heißt: Regelmäßig im Tagesverlauf (möglichst alle 20 Minuten) sollten die Klassenräume in Form von Stoßlüftungen gelüftet werden. In den Schulen der Stadt Monheimam Rhein sind solche Lüftungsmaßnahmen in allen Klassenräumen möglich. Die Fenster können in Absprache mit den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern im hinteren oder vorderen Bereich der Klasse aufgemacht werden, sodass kein Durchzug entsteht.

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Kommentare (1)

Stefan

ID: 18 15.02.2021 19:22

Sehr geehrte Stadtverwaltung, ich denke Sie machen es sich mit Ihrer ablehnenden Haltung im Hinblick auf den Einsatz von Raumluftfiltern in Klassenzimmern zu einfach. Sie weisen darauf hin, dass Eine Wirksamkeit der Luftreiniger nur durch sorgfältige Planung und Realisation des Aufstellungsortes im Raum und die Berücksichtigung der Raumgegebenheiten zu erreichen ist. Den Willen zu einer sorgfältigen Planung vorausgesetzt, sollte einer Realisierung eigentlich nichts im Wege stehen. Eine sorgfältige Planung im Hinblick auf das Stadtmarketing mit all ihren nicht unumstritten Kunstprojekten scheint zumindest möglich zu sein. Es ist zutreffend, dass der Einsatz von Raumluftfiltern kein Ersatz für konsequentes Lüften darstellt. Aber es ist eine - bei richtiger Planung- sinnvolle Ergänzung. Außerdem ist in der Schulpraxis in Anbetracht der Witterungsverhältnissen kein konsequentes Lüften anzutreffen! Die Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt Luftreiniger in Schulen einzusetzen, wo die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme in Frage kommen.[1] Die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) berichtet ebenfalls, dass Luftreiniger einen sinnvollen Beitrag leisten können, um die Partikel- und Virenkonzentration in einem Raum zu reduzieren.[2] Eine unabhängige Studie der Goethe-Universität Frankfurt am Main bestätigt, dass vier Philips Luftreiniger (AC2887[3]), die in einem Klassenzimmer mit 27 Schülern verwendet werden, 90 Prozent der Aerosole in weniger als 30 Minuten entfernen können.[4] In einem Klassenzimmer oder Großraumbüro empfehlen wir mehrere Luftreiniger aufzustellen. Neben regelmäßigem Lüften kann ein Luftreiniger Teil eines Hygienekonzeptes zur Minimierung des Infektionsrisikos von COVID-19 sein – stets im Zusammenspiel mit weiteren wie soziale Distanzierung, das Tragen von Masken und persönlicher Hygieneprotokolle. Ein Luftreiniger allein schützt nicht vor COVID-19 (US-Umweltschutzbehörde).

[1] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/corona-in-schulen-luftreiniger-allein-reichen-nicht

[2] „Aerosol: Transporteur von SARS-CoV-2“, Presseinformation der Gesellschaft für Aerosolforschung e. V. (GAeF), 07.12.2020

[3] Der Unterschied zwischen AC2887 und dem von der Stiftung Warentest im März 2020 getesteten Luftreiniger AC2889 ist ausschließlich die vorhandene App-Steuerung des AC2889 – beide Geräte sind baugleich und besitzen die gleiche Luftreinigungsleistung.

[4] Testing mobile air purifiers in a school classroom: Reducing the airborne transmission risk for SARS-CoV-2: https://aktuelles.uni-frankfurt.de/forschung/studie-zeigt-luftreiniger-beseitigen-90-prozent-der-aerosole-in-schulklassen/
J. Curtius, M. Granzin, J. Schrod medRxiv 2020.10.02.20205633; doi: https://doi.org/10.1101/2020.10.02.20205633

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Nur den sehe ich leider bei den politisch Verantwortlichen nicht. Weder auf kommunaler noch auf Landesebene.

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