Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Monheim am Rhein ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Beteiligungsplattform mitteilen.monheim.de der Stadt Monheim am Rhein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Beteiligungsplattform ist mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die PDF-Dokumente, die auf mitteilen.monheim.de verlinkt sind, sind aktuell nicht barrierefrei.
  • Auf der Webseite können Nutzende Inhalte wie Bilder und Texte einstellen. Diese Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei.

Die polidia GmbH (als technischer Dienstleister) und die Stadt Monheim am Rhein sind sehr bemüht, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2020 erstellt bzw. zuletzt geprüft. Sie wurde durch eine nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführte Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben weitere Barrieren bei der Nutzung von mitteilen.monheim.de entdeckt und möchten darauf hinweisen oder weitere Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit erhalten? Hierfür können Sie gerne das Kontaktformular mit der Kategorie "Meldung einer Barriere" verwenden.

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben an beteiligung@monheim.de

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.